Anbei eine Überblick über Anfragen und Anträge, welche von der CDU-Fraktion in den Weimarer Stadtrat eingebracht wurden:
Anfrage aus der 31. Stadtratssitzung vom 10.05.2023:
Seit Mitte April 2023 ist die Ettersburger Str. im Bereich des Tunnels wegen der Baumaßnahmen voll gesperrt. Sehr viel Verkehr fließt für längere Zeit über die Rießnerstr. und Friedrich-Ebert-Str. Die genannten Straßen entlang der innerstädtischen B 7 sind bereits ohne diesen zusätzlichen Verkehr massiv belastet. Die Sperrung des Tunnels in der Ettersburger Str. verschärft diese Situation nochmal deutlich. Besonders im Kreuzungsbereich Rießner-/ Kromsdorfer und Buttelstedter Str. wird es zur zeitweisen "Verstopfung" des Kreuzungsbereiches kommen, weil sich der Verkehr aus der Ebertstr. staut. Gleiches gilt in dem Straßenabschnitt für die Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge, den ÖPNV und den Überlandverkehr. Das war bei der zeitweisen Sperrung des Tunnels in der Ettersburger Str. im Jahr 2021 zu beobachten. Die Weimarer Feuerwehr ist im Gefahrenschutzzentrum in der Kromsdorfer Str. 13 untergebracht.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wie ist gewährleistet, dass trotz diverser Baumaßnahmen im Stadtgebiet die Feuerwehr Weimar die Einsatzgrundzeit einhalten kann?
2. Ist dies auch während der „Stoßzeiten“ für den Bereich Buttelstedter Str. /Tunnel /Friedrich-Ebert-Str. gesichert, insbesondere durch die zu erwartenden Staus in beide Richtungen zu den Stoßzeiten?
3. Ist dies auch in den Szenarien von Alternativrouten durchgeplant und garantiert (Innenstadt, Süden, Westen)?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 31. Stadtratssitzung vom 10.05.2023:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Projektgruppe aus Beschäftigten des Amtes für Familie und Soziales, der Ausländerbehörde und des Jobcenters unter Einbindung der IHK und der HwK und mit Beteiligung des Amtes für Wirtschaft und Märkte einzurichten, welche das Ziel verfolgt, Personen aus Drittstaaten, die über einen geklärten Aufenthaltsstatus und die entsprechende berufliche Qualifikation verfügen, zeitnah und unbürokratisch in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig, erstmals nach sechs Monaten, über den Stand und die Ergebnisse zu unterrichten.
Begründung:
Auch in der Stadt Weimar ist es bereits seit geraumer Zeit zu einer deutlichen Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten gekommen. Diese verfügen oft über eine qualifizierte berufliche oder sogar universitäre Ausbildung. Auf Grund bürokratischer Hemmnisse, komplexer und komplizierter Verwaltungsabläufe, im Einzelfall bestehender Sprachbarrieren und einer insgesamt nicht hinreichenden Verzahnung der zuständigen und zu beteiligen Ämter und Institutionen gelingt es jedoch nur relativ selten, diese Personen in eine ihrer Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit zu integrieren. Dies ist für die Betroffenen demotivierend und unbefriedigend. Andererseits suchen eine Vielzahl von Unternehmen und Betrieben Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeiter und können offene Stellen oft über längere Zeiträume nicht besetzen. Schließlich verursacht die „schlichte“ Verwaltung von Zugewanderten aus Drittsaaten mittelbare und unmittelbare Kosten, von welchen die unterschiedlichen betroffenen öffentlichen Haushalte bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entlastet werden können. Die einzurichtende Projektgruppe hat die Aufgabe, durch eine unmittelbare Kooperation, einer Optimierung des Informationsflusses und damit einhergehend einer Verkürzung der bürokratischen Wege, diese Schnittstelle zu optimieren, das Potenzial möglicher Erwerbstätiger aus Drittstaaten ganzheitlich in den Blick zu nehmen und im Interesse der betroffenen Personen und der ortsansässigen Unternehmen und Betriebe die verstärkte Aufnahme von Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und zu fördern.
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 31. Stadtratssitzung vom 10.05.2023:
Der Oberbürgermeister und der zuständige Bürgermeister werden gebeten, eine Reduzierung der derzeitig für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt entstandenen Wartezeiten im Meldeamt um mindestens 50 Prozent umzusetzen. Dies soll nach Möglichkeit auf Basis der vorhandenen personellen Kapazitäten und unter Nutzung aller technischen Möglichkeiten erfolgen. Über die Umsetzung der Zielstellung berichtet der zuständige Bürgermeister im nächsten HPA.
Begründung:
Die mittlere Wartezeit auf einen Termin für Anliegen im Zuständigkeitsbereich des Meldeamts beträgt derzeit ca. 4 Wochen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in der Zwischenzeit für diese eingetretene Situation kein Verständnis mehr.
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 31. Stadtratssitzung vom 10.05.2023:
Der Oberbürgermeister wird um schnelle Prüfung geben, ob an folgenden Stellen zeitnah Radwegestreifen mit rötlicher Farbe markieren werden können.
1. Kreuzung Buttelstedter Str./ Nordstr./ Im Weimar-Werk in beide Richtungen
2. Kreuzung Buttelstedter Str./ Rießnerstr./ Kromsdorfer Str. in beide Richtungen
3. Buttelstedter Str. im Bereich Parkplatz Zufahrt gegenüber Gretelweg.
4. Buttelstedter Str. im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Tankstelle
5. Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./ Schopenhauerstr.
6. Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./ Bahnstr.
7. Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./ Meyerstr. in beide Richtungen
8. Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./ Carl-von-Ossietzky-Str. in beide Richtungen
9. Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./ Am Kirschberg
10. Kreuzung Jenaer Str. / Über dem Kegeltor – mit den An- und Abfahrten
11. Kreuzung Jenaer Str. / Tiefurter Allee
12. Kreuzung Jenaer Str. / Musäusstr.
13. Kreuzung Jenaer Str. / Hellerweg
14. Kreuzung Jenaer Str. / Marlene-Dietrich-Str.
15. Kreuzung Jenaer Str. / Großmutterleite
16. Tunnel-Ein- und Ausgang Buttelstedter Str.
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Träger der Bundesstraße für eine schnellstmögliche Realisierung dieser deutlich sichtbaren Markierungen ein.
Begründung:
Mit der Sperrung des Ettersburger Tunnels und den dortigen Baumaßnahmen wird es zu einer deutlichen Mehrbelastung der innerstädtischen Route der Bundesstraße 7 in den kommen. Dadurch wird das Radfahren auf diesen Straßen nochmals gefährlicher. Im Sept. 2022 kam es bereits im Bereich der Zufahrt zur Jet-Tankstelle zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem Stadtbus. Mit einer besseren Erkennbarkeit der Bus- und Radfahrerspur wird zumindest für die Zukunft ein deutlicher Beitrag zur Vermeidung von Unfällen und insbesondere der Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit solch schweren Folgen geleistet. Am 11. April 2023 kam es im Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-/ Carl-von-OssietzkyStr. zu einem weiteren Verkehrsunfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer mit Pkw und einem Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad, der dabei schwer verletzt wurde. Damit die Gefahr solcher Unfälle verringert werden kann, bedarf es gut sichtbarer Markierungen.
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 31. Stadtratssitzung vom 10.05.2023:
Der Oberbürgermeister prüft die Teilnahme der Stadt Weimar am Programm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ (vom 6. März 2023) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Begründung:
Anträge an das BALM wären bis zum 7. Mai 2023 zu stellen.
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 29. Stadtratssitzung vom 01.02.2023:
Im Zaun an der Schopenhauer Straße klafft seit Oktober 2023 eine Lücke in Höhe der Bushaltestellen. Zeitweise war diese durch rotes Absperrband geschlossen. Seit vielen Wochen ist das Absperrband
zerrissen. Regelmäßig ist zu beobachten, dass (vorwiegend) Jugendliche problemlos durch diese Lücke auf das Gelände gelangen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wer ist für die Sicherung des Geländes und den Zustand dieses Zauns und anderer Sicherungsmaßnahmen des DB-Geländes verantwortlich? 2. Wie kann dieser Zustand schnellstmöglich, ggf. im
Benehmen mit der DB, verbessert werden?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 29. Stadtratssitzung vom 01.02.2023:
Im Jahr 2022 wurde eines der beiden Häuschen vor dem Hauptbahnhof nach vielen Jahren neu gestrichen. In den letzten Tagen des Jahres 2022 wurde es erneut großflächig beschmiert. Das
Buswartehäuschen in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße ist seit Jahren massiv mit Schmierereien und teilweise politisch extremistischen Parolen überzogen. In einer Antwort der Verwaltung auf
eine Bürgeranfrage (DS 2022/067/EW) vom Mai 2022 hieß es: „Ein neuer Ansatz ist die Idee, aus dem kompletten Gebäude ein künstlerisch gestaltetes Graffito zu machen. Die Kinder- und
Jugendbeauftragte der Stadt sowie das Team der Jugendförderung sind mit Akteuren aus Streetwork und StreetArt aktuell dazu im Gespräch. Eine Klärung ist noch für das zweite Quartal 2022
beabsichtigt.“
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wann werden die Schmierereien am Hauptbahnhof beseitigt?
2. Warum werden solche Schmierereien an hochfrequentierten Orten der Stadt nicht zügig entfernt, um auch eine klare Haltung gegen solche Sachbeschädigungen zu zeigen?
3. Warum erhalten Bürger auf ihre Hinweise von der „Stabsstelle Saubere Stadt“ nicht einmal eine Eingangsbestätigung?
4. Wann wird das Buswartehäuschen in der H.-v.-Fallersleben-Straße gestaltet, warum wurde das nicht - wie angekündigt - bereits im zweiten Quartal 2022 realisiert?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 29. Stadtratssitzung vom 01.02.2023:
Anfrage aus der 29. Stadtratssitzung vom 01.02.2023:
Die neue Sporthalle in der Meyerstraße musste wegen Schimmels an den Wänden und an den Sportgeräten geschlossen werden. Sowohl der Schulsport als auch der Vereinssport sind betroffen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wie kam es zu diesem schweren Schimmelbefall? Wer trägt die Verantwortung - und die Kosten?
2. Wo findet der Schul- und der Vereinssport in der Zeit der Schließung statt?
3. Wann wird die Sporthalle wieder für den Schul- und Vereinssport freigegeben?
4. Gibt es ähnliche Probleme oder Gefährdungen auch in anderen Sporthallen?
Fraktionen: CDU und Weimarwerk.Bürgerbündnis/ F.D.P.
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Weimar schnellstmöglich einen Fördermittelantrag beim Bund für die Erarbeitung eines Wärmeplans für die Stadt Weimar
einzureichen und nach Bewilligung unmittelbar die Umsetzung zu beauftragen. Die erforderlichen Eigenmittel sind in den Haushalt für 2023 einzustellen.
Begründung:
Die Preisexplosion bei allen Energieträgern hat gezeigt, wie schnell die existentielle Wärmeversorgung, fragil werden und zu finanziell extremen Belastungen in der Bevölkerung führen kann. Viel
stärker als im Strom- und Verkehrsbereich ist die kommunale Einflussnahme auf die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Wärmewende findet lokal statt. Eine aktuelle Frauenhofer-Studie
kommt zu dem Ergebnis, dass es eines breiten Technologiemixes bedarf, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Eine integrierte Versorgungsstruktur ist eine zwingende Voraussetzung
dafür. Insbesondere sind regionale und lokale Unterschiede in der Gebäudestruktur und des Prozesswärmebedarfs zu berücksichtigen. Um dieser Komplexität und Individualität vor Ort gerecht zu
werden, bedarf es eines dezentralen Betrachtungsansatzes. Eine kommunale Wärmeplanung entwickelt eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung einer Kommune. Sie ist auch ein wichtiges
Instrument, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich auf lokaler Ebene umzusetzen. Anders als Strom kann Wärme nicht beliebig weit transportiert werden. Sie sollte möglichst dort erzeugt werden,
wo sie gebraucht wird: in den Kommunen selbst. Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht es, die Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet langfristig zu planen und zielgerichtet umzusetzen. Sie ist
ein zentrales Instrument, um die Wärmewende auf lokaler Ebene zu gestalten und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Wichtige Leitfragen sind: Wie hoch ist der aktuelle
Wärmeenergieverbrauch? Wo liegen Einsparpotenziale? Welche Potenziale für erneuerbare Energien und welche Abwärmequellen gibt es? Wo sind Wärme- bzw. Kälteverbünde sinnvoll? Mit welchem
Technologiemix sind Wärmenetze zukünftig zu betreiben und welche Kosten entstehen?
Begründung der Dringlichkeit:
In Thüringen gibt es derzeit für Kommunen noch keine gesetzliche Pflicht, einen Wärmeplan zu erstellen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sollte dieser Prozess dennoch gestartet werden, um die
Interessen von Klimaschutz, Stadtentwicklung und Bauleitplanung zu vereinen. Seit November 2022 wird das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert.
Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent. Bei finanzschwachen Kommunen werden sogar 100 Prozent der Kosten übernommen.
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
In Deutschland fehlen auf Grund der Energiekrise Fällmittel für Kläranlagen. Fällmittel werden auf Kläranlagen für die Phosphat-Elimination benötigt. Erhöhte Phosphatwerte führen zur verstärkten
Eutrophierung der Gewässer, begünstigen Algenblüten was wiederum zur Vergiftung der Gewässer führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig zu erfahren, wie sich die aktuelle und mittelfristige
Fällmittel Situation auf der Kläranlage Weimar darstellt.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Ist das in der Kläranlage Weimar eingesetzte Fällmittel bereits knapp. Ist die Liefersituation stabil?
2. Falls die eingesetzte Fällmittel-Dosierung zurückgefahren werden muss bzw. bereits zurückgefahren wurde, welche Auswirkung hat das auf die Ablaufwerte der Kläranlage Weimar und den Zustand der
Ilm?
3. Was hat es für finanzielle Auswirkungen (Abwasserabgabe), wenn die Kläranlage Weimar die Betriebs- bzw. Überwachungswerte auf Grund eines Fällmittelmangels nicht mehr einhalten kann?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
Zum wiederholten Mal wurden an mehreren nicht dafür vorgesehenen Stellen in Weimar Plakate für eine Veranstaltung („Klimastreik“) am 23. September 2022 geklebt. Zudem wurde an mindestens zwei
Stellen großflächig mit Sprühkreide auf Straßenkreuzungen für diese Veranstaltung „geworben“. Auch für eine Veranstaltung wurde in diesem Zeitraum plakatiert, u.a. an den Scheiben der
Bushaltestellen am Goetheplatz.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wie hoch waren die Reinigungskosten für unerlaubte Werbung in den Jahren seit 2019?
2. Wieviel der hierfür entstandenen Reinigungskosten konnten bisher den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden - und sind beglichen worden?
3. Welche Organisationen, Gruppen oder Parteien waren auf den Plakatierungen benannt?
4. Welche Formen der Ansprache und Sanktionierung werden in solchen Fällen durch die Verwaltung gewählt (zum Beispiel nicht-Genehmigung von Veranstaltungen / Demonstrationen / von Veranstaltern,
die die illegale Plakatierung trotz Ansprache unverändert fortsetzen bzw. dulden)?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
Seit vielen Monaten befindet sich eine provisorische Ampel (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße und Meyerstraße.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wie lange soll diese provisorische Ampel dort verbleiben?
2. Gibt es Überlegungen, diese provisorische Ampelanlage durch eine feste Ampelanlage zu ersetzen? Wenn ja, warum und wann soll das passieren?
3. Ist die provisorische Ampelanlage mit den anderen Ampelanlagen entlang der Friedrich-Ebert-Straße verschaltet?
4. Durch die provisorische Ampelanlage ist die Nutzung der Gehwege eingeschränkt, teilweise ist der Gehweg blockiert. Wie wird die barrierefreie Nutzung der Gehwege im Bereich provisorischer
Ampelanlagen gewährleistet?
5. In der Presse war zur Buttelstedter Straße / Friedrich-Ebert-Straße zu lesen: „Eine Testphase, in der die Vorrangschaltung der Stadtbusse ausgeschaltet bleibt, hat die Stadtverwaltung ohne
nähere Terminangaben angekündigt.“ Wann fand oder findet diese Testphase und welche Erkenntnisse erhofft sich die Verwaltung von diesem Test?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
Regelmäßig werden Statistiken über politisch motivierte Kriminalität in Thüringen veröffentlicht (zuletzt am 9. Mai 2022).
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Gibt es Erkenntnisse über politisch motivierte Kriminalität in Weimar?
2. Welchem Spektrum werden diese zugeordnet: "politisch rechts, politisch links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie", andere?
3. Die politisch motivierte Kriminalität gilt als ein Gradmesser für die Intensität von gesellschaftlichen Konflikten. Wie schätzt der Oberbürgermeister die Lage in Weimar ein?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Anfrage aus der 28. Stadtratssitzung vom 07.12.2022:
Durch die Eröffnung der Zwei-Felder-Sporthalle in der Meyerstraße (Oktober 2020) mit Fertigstellung der Außenanlage, Spielplatz und Parkplatz (Frühjahr 2021) hat sich die Infrastruktur der Stadt
im Bereich Freizeit und Sport weiter positiv entwickelt. Im Zuge der barurechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Nutzer der Sporthalle notwendige Parkflächen – für normale Nutzer, ohne größere
Zuschaueranzahl – im notwendigen Maße zeitgleich realisiert worden. Da dieser Parkraum nicht öffentlich gewidmet wurde, wird er von den Anwohnern nicht zweckentfremdet. Es zeigt sich allerdings,
dass die Nutzer dieser Halle nicht den für Sie geschaffenen Parkraum nutzen, sondern in den anliegenden Straßen (Meyerstraße, Kuhlmannstraße, Ernst-Kohl-Straße) parken, dadurch zu einer
Verknappung der allgemein-öffentlichen Parkplätzen beitragen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Gibt es Erkenntnisse, warum wurde dieser Parkplatz seit Eröffnung der Sporthalle bisher nicht zum Parken genutzt wird?
2. Kann etwa durch Markierungen im Zufahrtbereich eine bessere Zu- und Abfahrt von PKW gewährleistet werden? Falls ja, bis wann?
3. Welche Überlegungen der Stadtverwaltung gibt es zur Verbesserung der Parksituation in der nördlichen Innenstadt?
Eingereicht durch Fraktion CDU, Weimarwerk Bürgerbündnis-FDP
Antrag aus der 27. Stadtratssitzung vom 16.11.2022:
Verbesserung im städtischen Lebensumfeld für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen der Stadtverwaltung für Barrierefreiheit und für Sicherheit öffentlich vorzustellen, die vor allem älteren
und behinderten Menschen zugutekommen sollen. Es sind geeignete, möglichst konkrete Pläne vorzulegen, um dem Bedarf von Seniorinnen und Senioren an das öffentliche Umfeld durch Schaffung
seniorengerechter Raum- und Flächengestaltung gerecht zu werden. Ebenso sind, wo die Umsetzung technischer Normen zum Schutz schwächerer Straßenverkehrsteilnehmer helfen können, diese
weiterzuentwickeln, um deren Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Dabei sind am wichtigsten Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Umfeldqualität. Senioren- und
Behindertenbeirat sind in die Beratungen mit einzubeziehen.
Begründung: Mehr als 15.000 Bürger und Bürgerinnen in Weimar sind 65 Jahre und älter. Ältere und behinderte Menschen fordern für den städtischen Erlebnisraum nicht nur bewegungsfreundliche und
barrierearme Verkehrswege, sondern sie erwarten für einen seniorengerechten Lebensraum verkehrsberuhigte Zonen, sichere Straßenübergänge, ausreichende Sitzmöglichkeiten, Schutz vor Radfahrern in
Fußgängerzonen. Barrierefreiheit und Sicherheit müssen Kernelemente des städtischen Lebensumfeldes sein. Im städtischen Verkehrsbereich müssen die Gestaltung von Straßen und Wegen einfachen
Kriterien genügen: möglichst langsamer Fahrverkehr in neuralgischen Bereichen/ einfache und klare Regelungen/ sichere Gestaltungen/ sorgfältiger Unterhalt/ bequeme Verbindungen. Zu beachten sind:
modernes Lichtsignalanlagenmanagement, konfliktfreies Queren an Ampeln, Einführung neuer Technologien zur Erhöhung der Fußgängersicherheit, Sicherstellen der Kontinuität von Fußwegen, Förderung
der gegenseitigen Sichtbarkeit von Fußgängern und Autofahrern, Schaffung sicherer Kreuzungen in Einkaufsstraßen und nahe Seniorenwohnanlagen, ausreichende Beleuchtung von Fußgängerüberwegen,
Durchsetzung der Verkehrssicherheit in Fußgängerzonen – aber auch beschattete Ruhezonen mit Ruhebänken.
Fraktionen: CDU und Weimarwerk.Bürgerbündnis/ F.D.P.
Antrag aus der 27. Stadtratssitzung vom 16.11.2022:
Der Oberbürgermeister der Stadt Weimar wird - in Ergänzung des Antrages "2022/152-Notfallplan Strom-Versorgung" - beauftragt, erstens regelmäßig im Stadtrat Bericht über die Daseinsvorsorge bei Stromausfällen zu erstatten und zweitens die Konzepte der Stadtverwaltung im HPA, WTA, FiA und BUA vorzustellen.
Begründung: Das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erklärt, dass im Winter in Deutschland "ein großflächiger und lang andauernder Stromausfall" nicht mehr ausgeschlossen wird. Bereits ein Blackout von 24 Stunden wird gravierende Auswirkungen auf das Leben in der Stadt Weimar haben. Nach Einschätzung von Experten, sei - da von Bund und Ländern zu wenig Geld in den Katastrophenschutz investiert und sich auf den geschaffenen Reserven ausgeruht wurde (vgl. etwa "Tagesschau" vom 13.10.2022: „Hintergrund: Gefahr von Blackouts. Was alles am Strom hängt") - ein Kollaps nicht mehr auszuschließen. Da die Blackout-Gefahr primär auf die zunehmende Abhängigkeit von "volatilen Energien" wie Sonne und Wind zurückzuführen ist, wird sich an dieser Lage auch in den nächsten Jahren wenig ändern. Insofern sind strukturelle Vorsorge-Maßnahmen in der Kommune dringend zu erwägen.
Fraktionen: CDU und Weimarwerk.Bürgerbündnis/ F.D.P.
Antrag aus der 27. Stadtratssitzung vom 16.11.2022:
Die Beauftragung des Oberbürgermeisters gemäß Nr. 2.a) (Architektenwettbewerb) erfolgt unter folgenden Auflagen/ Bedingungen, die in die weitere Vertragsgestaltung mit den Auftragnehmern
einfließen sollen:
- In den abzuschließenden Verträgen ist sicherzustellen, dass die Stadt Weimar als Bauherr sowohl nach Kostenschätzung (Leistungsphase 2 HOAI), als auch nach der Kostenberechnung (Leistungsphase
3 HOAI) die Möglichkeit hat nachsteuern zu können, ggf. das Projekt stoppen zu können, ohne, dass die beauftragten Planer Ansprüche aus den weiteren Leistungsphasen geltend machen können.
- Nach Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) erfolgt die Vergabe weiterführender Planungs- oder Bauleistungen erst nach einem erneuten Grundsatzbeschluss durch den Stadtrat, dem eine umfassende Information über den Entwurf und die Kostenberechnung vorausgeht.
- Der an den Realisierungswettbewerb anzuschließende Planervertrag nach HOAI ist so zu gestalten, dass die Beauftragung ab Leistungsphase 5 HOAI erst nach diesem Grundsatzbeschluss erfolgt.
- In dem Planervertrag nach HOAI ist eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheitskriterium verbindlich aufzunehmen. die sich an der Fördermittelzusage des Bundes und des Landes abzgl. erforderlicher Abschläge (z.B. Baunebenkosten und Unvorhergesehenes) orientiert.
- Im Realisierungswettbewerb ist die Wirtschaftlichkeit (Investitionskosten / Einhaltung Projektbudget) als Kriterium geeignet zu berücksichtigen (keine ausschließliche Kostenbenennung, zwingend technische und methodische Angaben).
- Planer sind anzuhalten, realistische Kostenprognosen abzugeben: im Wettbewerb und in der Planung sind Fehlanreize bei der realistischen Kostenprognose zu vermeiden (z.B. keine direkte quantitative Bewertung von Kostenprognosen).
- Mit den Fördermittelgebern ist zu erörtern, inwieweit für eine höhere Kostensicherheit eine Entkoppelung von Planung und Ausführung durch die Vergabe der Leistungen ab der Leistungsphase 5 HOAl
an einen GU | GU erfolgen kann.
Antrag aus der 27. Stadtratssitzung vom 16.11.2022:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens Ende November 2022 die mittel- und langfristige Planung der Stadtverwaltung für Investitionen im Bereich Gehwege, Straßen, Radwege, Plätze,
Brücken, Tunnel, Bushaltestellen etc. öffentlich vorzustellen.
Zur Begründung:
Angesichts der Forderungen einzelner Interessengruppen ist es nötig, die beschlossenen Arbeitskonzepte der Stadt (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Verkehrskonzept, Radwegekonzept,
Schulnetzplanung, Soziale Stadt Weimar -West, Rahmen -Sanierungspläne usw.) durch ganzheitliche Investitionspläne zu untersetzen bzw. öffentlich bekannt zu machen. In den Investitionsplänen
sollte sich widerspiegeln, dass die Bedürfnisse und Erwartungen aller Nutzer der Infrastruktur der Stadt Weimar ausgewogen beachtet und die Verpflichtungen auch im übertragenen Wirkungskreis
angemessen erfüllt werden.
Antrag aus der 27. Stadtratssitzung vom 16.11.2022:
Wir beauftragen den Oberbürgermeister zur nächsten Stadtratssitzung (21.09.2022), gemeinsam mit den Stadtwerken Weimar die Förderung einer Geothermie -Infrastruktur zu prüfen.
Zum Hintergrund: Geothermie ist eine effiziente und wirtschaftliche Wärmequelle und hat schon vielerorts ihr Potential bewiesen. Beispiele sind die geothermischen Fernwärmesysteme von München und
Paris. Vor Ort gewonnen und in vorhandene Wärmenetze eingespeist, liefert Erdwärme CO2- neutral rund um die Uhr das ganze Jahr verlässlich Wärme. Sie bietet vielleicht die Chance, die kommunale
Wärmeversorgung unabhängiger von geopolitischen Risiken und volatilen Weltmarktpreisen zu machen. In Weimar gibt es mit dem Institut für angewandte Bauforschung und dem Erwärme Thüringen e.V.
eine erhebliche Kooperations- und Expertise -Möglichkeiten. Nachdem Weimar bei der Nutzung des Wasserstoffs proaktiv agiert hat, wäre eine ähnliche Initiative auch für die Geothermie geprüft
werden.
Antrag aus der 20. Stadtratssitzung vom 26.01.2022:
Antragstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, wie die ortsbildprägende Bausubstanz insbesondere in den eingemeindeten Ortsteilen der Stadt Weimar bewahrt werden kann.
Begründung:
Die CDU-Fraktion im Stadtrat ist seit Jahren vielfältig initiativ, um die Identität der ländlich geprägten Ortsteile der Stadt Weimar zu erhalten und zu stärken. Dazu gehören auch die Verschönerung der Ortseinfahrten und der Erhalt der Denkmalsubstanz in den Ortskernen. Aber auch die nicht denkmalgeschützten, meist alten Höfe und Häuser stiften Heimat. Allerdings stellt der Erhalt dieser Immobilien die Eigentümer oft vor große Herausforderungen. Ungünstige Energiebilanz, zu große Kubatur, zu niedrige Geschossdecken... Deshalb wird schnell abgerissen und neu gebaut statt saniert. Doch mit jedem Neubau im Ortskern schwinden auch ein Stück örtlicher Identität und Heimatgefühl. Die CDU-Fraktion möchte im Stadtrat debattieren, wie dieser Fehlentwicklung mit kommunalen Möglichkeiten Einhalt geboten werden kann. Hier ist die Verwaltung gefordert, zunächst die bestehenden Bundes-, Landes- und kommunalen Möglichkeiten (Beratung, Förderung etc.) aufzulisten, welche den Eigentümern unterstützend zur Verfügung stehen. Denkbar wäre auch die Anregungen für Nutzungskonzepte oder eine gezielte Beratung, wie Städtebauförderung oder Finanzierungsmodelle genutzt werden können. Auch empfehlen wir, das Thema in einer Sitzung mit den Ortsteilbürgermeistern zu beraten. Die Verwaltung berichtet den Fachausschüssen vor der Sommerpause.
eingereicht durch CDU, weimarwerk bürgerbündnis e.V. – FDP – Piraten
Anfrage aus der 20. Stadtratssitzung vom 26.01.2022:
Im Stadtrat sind in der Juni-Sitzung 2021 die zügig umsetzbaren Pläne der Stadtverwaltung zu einer deutlichen Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Ilm und für die Entwicklung des ehemaligen EOW-Geländes mit Mehrheit verhindern worden. In der Debatte wurden für alternative Lösungen Landesmittel zum Hochwasserschutz avisiert. Wir fragen den Oberbürgermeister:
eingereicht durch CDU, weimarwerk bürgerbündnis e.V. – FDP – Piraten (Beantwortung in SRS am 26.01.2022)
Anfrage aus der 20. Stadtratssitzung vom 26.01.2022:
Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Weimar sind im Jahr 2021 gestiegen. Wir fragen den Oberbürgermeister:
eingereicht durch CDU, weimarwerk bürgerbündnis e.V. – FDP – Piraten (Beantwortung in SRS am 26.01.2022)
Weitere Informationen zu den einzelnen Drucksachen, den Ausschüssen oder Stadtratsangelegenheiten finden Sie im Bürgerinformationsportal der Stadt Weimar, dem RatsInfo-System:
CDU-Stadtratsfraktion Weimar
Erfurter Straße 12
99423 Weimar
Telefon: 03643 - 850 580
Telefax: 03643 - 492 0337
E-Mail: fraktion@cdu-weimar.de
Internet: www.cdu-fraktion-weimar.de
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