Anfrage aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:


Anfrage aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:


Antrag aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:

Grünzüge an Weg- und Feldrändern

Antragstext: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 

  • zu prüfen in welchem Umfang sich an den Weg- und Feldrändern in Weimar Grünstreifen/Feldrainbegrünungen/Feldgehölze wiederherstellen lassen,
  • insbesondere auf stadteigenen Flächen diese Maßnahmen zu Landschaftspflege und Naturschutz voranzutreiben und
  • eine Einschätzung des zuständigen Amts über den Ist-Stand des Grünstreifenvorkommens abzugeben. 

Begründung: 

Sowohl dem vorhandenen Mangel an Futtermöglichkeiten für Wildtiere als auch dem massiven Rückgang der Insektenbestände kann durch eine erweiterte Bereitstellung von Feldreihbegrünungen und Feldgehölzen vorgebeugt werden. So können artgerechte Bedingungen geschaffen werden, die einen Rückgang der Bestände verlangsamen und die negativen Folgen für Natur und Menschen abschwächen. 

Abstimmung: 27 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 12 Enthaltungen


Antrag aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:

Entbauung des EOW-Geländes gezielt voranbringen (überfraktionell)

Der Stadtrat beschließt:

Der vollständige Rückbau aller baulichen Anlagen auf dem ehemaligen EOVV-Gelände, die sich im Besitz der Stadt befinden, wird fortgeführt — mit Ausnahme des Jugendclubs. Ziel ist die Ertüchtigung des gesamten Areals im Sinne des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der Schaffung eines neuen Naturraumes (B -Plan —Verfahren „Hospitalwiese — Safranwiese — Pferdeweiden") als Lückenschluss in der Ilmaue. Das Gelände verbleibt dazu mitsamt allen derzeitigen Gebäuden vollständig in städtischer Hand. Bis zum vollständigen Abschluss des Rückbaus der aufstehenden Gebäude und bis zur Schaffung neuer Naturräume und Ertüchtigungen im Sinne des Hochwasserschutzes werden im städtischen Haushalt jährlich eine Summe von 500.000 Euro bereitgestellt und das Gelände verstärkt als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des regionalen Ausgleichsflächenpools der Impulsregion „Erfurt -Weimar -Jena-Weimarer Land" angeboten und beworben. Die Nutzung von Fördermöglichkeiten wie bspw. ELER oder LEADER für eine evtl. Renaturierung soll geprüft werden. Zur planerischen Untersetzung wird das bereits gestartete B -  Plan -Verfahren „Hospitalwiese — Safranwiese — Pferdeweiden" (letzter definierter Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger von 2012) wieder aufgenommen bzw. fortgeführt. Der bereits erarbeitete B -Plan -Entwurf wird aktualisiert und nach erfolgter Beteiligung der Bürger:innen und der Träger öffentlicher Belange — entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen — dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Mit der Schaffung eines Flutmuldensystems soll eine größtmögliche Senkung des Pegelstandes bei Hochwasserereignissen erzielt werden, um die anliegende Bebauung im Bereich Oberweimar-Ehringsdorf bestmöglich zu schützen. Die Stadt unterstützt die bisherigen Kaufinteressenten bei der Suche nach alternativen Standorten in Weimar für die Ansiedlung ihres Unternehmens. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Sinne der obigen Ausführungen tätig zu werden. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Fortgang des Rückbaus der baulichen Anlagen und der Hochwasserschutzmaßnahmen auf dem Gelände."


Antrag aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:

Erbbaurecht und Städtebaulicher Vertrag für einen Teilbereich des ehemaligen EOW-Geländes (Oberbürgermeister)

„Der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Weimar bestellt zugunsten der Hartung und Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH ein Erbbaurecht über eine noch amtlich zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 128/3, Flur 1 sowie aus den Flurstücken 307/1 und 400, Flur 8, jeweils Gemarkung Oberweimar, mit einer Gesamtfläche von ca. 4.889 m2 für die Dauer von 66 Jahren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Erbbaurechtsvertrag in Anlehnung an den als Anlage 2 beigefügten Entwurf abzuschließen.

 

Zur Festlegung und Sicherung der Entwicklungsziele bei der Weiterentwicklung des EOWGeländes wird der Oberbürgermeister beauftragt, den als Anlage 3 beigefügten Städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages hat vor Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages zu erfolgen."

Der Antrag ist somit abgelehnt.


Antrag aus der 15. Stadtratssitzung vom 16. Juni 2021:


Anfrage aus der 14. Stadtratssitzung vom 05. Mai 2021:


Antrag aus der 14. Stadtratssitzung vom 05. Mai 2021 (CDU Weimar, weimarwerk bürgerbündnis e.V. — FDP — Piraten):

Mehr Transparenz im Kulturbetrieb

Antragstext:

Der Stadtrat bittet den Oberbürgermeister, mit der Landesregierung Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Gehälter der Geschäftsführung der DNT GmbH — Staatstheater Thüringen künftig offenzulegen. Dem Stadtrat wird berichtet. Die Offenlegung könnte im Beteiligungsbericht erfolgen.

 

Begründung:

Der Lockdown und die existentielle Krise der gesamten Kulturwirtschaft, die erwarteten Strukturveränderungen im Kulturbetrieb haben auch die Kritik am traditionellen Intendantenmodell in den Staats- und Stadttheatern deutlich verschärft, und zwar bundesweit (siehe etwa „Opernmagazin" auf MDR Kultur/Klassik am 17.04.2021) als auch in Thüringen (siehe etwa TA Kultur -Seite vom 30.03.2021: "Erfurt soll Vertrag..."). Unter anderem wird die fehlende Transparenz kritisiert, was die Gehälter der Theaterleitungen und die Vertragsgestaltung (Zuschläge für Inszenierungen am eigenen Haus und an anderen Häusern, vergütete Jury -Sitzungen, Gastierurlaube, Bewirtungsgelder etc.) betrifft. In der Hansestadt Hamburg gibt es seit 2012 ein Transparenzgesetz, das die Offenlegung der Intendantengehälter ermöglicht. Im Thüringer Landtag wird ebenfalls über mehr Transparenz in öffentlich finanzierten Institutionen diskutiert. Mehr Transparenz in subventionierten Institutionen, auch denen der Kultur, kann die Akzeptanz der Zuwendungen erhalten und erhöhen.

 

Beschluss: verwiesen an Ausschuss


Antrag aus der 14. Stadtratssitzung vom 05. Mai 2021:

Umfassende Aktualisierung des Datenbestandes — keine neuen Konzeptionenauf Basis veralteter Daten

Antragstext:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister,

  • die der Stadt zur Verfügung stehenden bisher im Rahmen der unten aufgelisteten Konzeptionen verwendeten Daten bis zum aktuellen Zeitpunkt zu vervollständigen,
  • die dort in der Vergangenheit herangezogenen prognostischen Abschätzungen durch konkrete Aussagen auf der Basis der aktualisierten Datenlage zu ersetzen,
  • die neuen Daten an die vorhandenen Datenreihen anzuschließen,
  • in komplette vollständige Datensätze zu bringen und
  • dabei sicher zu stellen, dass es sich um Originaldaten und keine abgeleiteten Daten handelt.

Begründung:

In fast allen Konzeptionen, auf denen die Entscheidungen des Stadtrates im Umwelt-, Verkehrs-, Lärmund Entwicklungsbereich aufbauen, ist die Datenbasis völlig veraltet: Gesamtverkehrskonzept, Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030, Radverkehrskonzept 2030, Nahverkehrskonzept 2030, Nord -Ost -Umgehung, Parken in der Innenstadt, LKW -Verkehr, Lärmaktionsplan. Vielfach stammen die Daten aus dem ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts, teilweise noch aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

 

Beschluss: verwiesen an Ausschuss


Anfrage aus der 13. Stadtratssitzung vom 17. März 2021:


Anfrage aus der 13. Stadtratssitzung vom 17. März 2021 (CDU Weimar, weimarwerk bürgerbündnis e.V. — FDP — Piraten):

Umsetzung Investitionspaket 2020


Anfrage aus der 13. Stadtratssitzung vom 17. März 2021: